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Vergütung Solarstrom: EEG-Förderung, PV-Anlagen und Einspeisevergütung

Die Vergütung für eingespeisten Solarstrom bleibt auch Anfang 2026 ein entscheidender Faktor für die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen. Aktuelle Fördersätze, gesetzliche Anpassungen und mögliche politische Veränderungen beeinflussen maßgeblich die Rahmenbedingungen für neue Projekte. Dieser Überblick zeigt, welche Regelungen im Februar 2026 gelten und worauf Betreiber bei Planung und Inbetriebnahme besonders achten sollten.

13. Februar 2026

Die Einspeisevergütung ist seit mehr als zwei Jahrzehnten ein zentrales Instrument der deutschen Energiewende. Sie regelt, wie Betreiber von PV-Anlagen für den ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom vergütet werden. Die gesetzliche Grundlage für die Festlegung der Einspeisevergütung bildet § 48 Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), der die Höhe und Anpassung der Vergütungssätze bestimmt. Gerade im Jahr Februar 2026 ist das Thema für private Haushalte, Unternehmen und Investoren hochrelevant, da sich Fördersätze, gesetzliche Rahmenbedingungen und Marktmechanismen weiterentwickeln.

Solarengel begleitet seit Jahren Betreiber von Photovoltaikanlagen bei Planung, Betrieb und Optimierung. In diesem Artikel gibt Solarengel einen umfassenden Überblick zur Vergütung Solarstrom, zur EEG-Förderung und zur aktuellen Einspeisevergütung für PV-Anlagen im Februar 2026. Die Bundesregierung diskutiert aktuell über die Abschaffung der Einspeisevergütung für Photovoltaik, was erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit neuer Anlagen haben könnte. Die Einspeisevergütung sinkt zudem alle sechs Monate um jeweils ein Prozent gegenüber dem vorherigen Wert. Für neue Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, beträgt die Vergütung 7,78 Cent pro kWh. Die Einspeisevergütung ist für viele Betreiber eine wichtige Möglichkeit, mit überschüssigem Solarstrom Geld zu verdienen und die Investition in eine PV-Anlage finanziell attraktiver zu machen.

Zweck und Reichweite der Vergütung für Solarstrom

Die Vergütung Solarstroms verfolgt ein klares Ziel: Sie soll Investitionen in Photovoltaik wirtschaftlich attraktiv machen und den Ausbau erneuerbarer Energien langfristig sichern. Betreiber erhalten für jede Kilowattstunde, die sie in das öffentliche Netz einspeisen, einen festen Fördersatz in Cent pro Kilowattstunde.

Die Reichweite der Einspeisevergütung ist dabei breit:

  • Private Haushalte mit kleinen Solaranlagen

  • Gewerbliche Betreiber mittlerer Anlagen

  • Landwirte und Investoren mit größeren PV-Anlagen

Die Größe der PV-Anlage und die Photovoltaik-Leistung (z. B. 10 kWp oder 15 kWp) beeinflussen die Höhe der Einspeisevergütung maßgeblich – größere Anlagen erhalten in der Regel eine geringere Vergütung pro erzeugter Kilowattstunde. Für Mietwohnungen gibt es zudem den Mieterstromzuschlag als spezielle Fördermöglichkeit im Rahmen der Einspeisevergütung.

Rechtsgrundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), oft auch als Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bezeichnet. Es garantiert über 20 Jahre ab Inbetriebnahme eine feste Vergütung und damit langfristige Planungssicherheit.

Zentrale Begriffe in diesem Zusammenhang sind:

  • PV-Anlage / Photovoltaikanlage: Anlage zur Umwandlung von Sonnenlicht in Strom

  • Einspeisevergütung: Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde

  • EEG-Förderung: Gesetzlich geregelte Förderung nach dem EEG

Überblick: Aktuelle EEG-Förderung für PV-Anlagen (Februar 2026)

Die Höhe der EEG-Förderung hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Anlagengröße in Kilowatt Peak (kWp) und der gewählten Einspeiseart ab. Maßgeblich sind die zum jeweiligen Kalenderjahres-Zeitpunkt gültigen Fördersätze.

Gültigkeitszeitraum der Fördersätze

Die im Februar 2026 geltenden Vergütungssätze gelten für alle PV-Anlagen, die in diesem Zeitraum ans Netz angeschlossen werden. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist der Fördersatz für 20 Jahre plus das restliche Inbetriebnahmejahr garantiert.

Basiswerte für 0–10 kWp und darüber

Für typische Dachanlagen gelten gestaffelte Vergütungen:

  • 0–10 kWp: höherer Fördersatz in Cent kwh

  • über 10 kWp bis 40 kWp: leicht reduzierter Satz

  • über 40 kWp: weitere Abstufungen

Im Februar 2026 liegen die Vergütungen – je nach Einspeiseart – im Bereich von rund 7,78 Cent pro Kilowattstunde bis knapp unter 8 Cent pro kWh. Diese Höhe variiert je nach Modell der Einspeisung.

Halbjahres-Degression kurz erklärt

Die Einspeisevergütung unterliegt einer festen Degression. Das bedeutet: Die Förderung sinkt zu festen Terminen automatisch. Aktuell erfolgt diese Absenkung jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres. Ziel ist es, Kostensenkungen bei Photovoltaik-Anlagen an den Markt weiterzugeben.

Wie funktioniert die Einspeisevergütung für PV-Strom?

Die Einspeisevergütung basiert auf einem einfachen Prinzip: Jeder Betreiber erhält für den eingespeisten Strom eine feste Vergütung vom zuständigen Netzbetreiber.

Volleinspeisung vs. Überschusseinspeisung

Grundsätzlich unterscheidet das EEG zwei Modelle:

Volleinspeisung

  • Der gesamte erzeugte PV-Strom wird ins Stromnetz eingespeist

  • Kein Eigenverbrauch

  • Höherer Fördersatz in ct kwh

Überschusseinspeisung

  • Ein Teil des Stroms wird selbst genutzt (eigenverbrauch)

  • Nur überschüssiger Strom wird vergütet

  • Niedrigerer Fördersatz, aber höhere Gesamteinnahmen durch eingesparte Stromkosten

Für viele Betreiber ist die Überschuss-Einspeisung wirtschaftlich attraktiver, insbesondere in Kombination mit einem Speicher.

Wer zahlt die Vergütung?

Die Auszahlung der Vergütung erfolgt durch den jeweiligen Netzbetreiber, an dessen öffentliches Netz die Anlage angeschlossen ist. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, den Anspruch auf Einspeisevergütung zu erfüllen.

Voraussetzungen für die EEG-Förderung

Damit Betreiber Anspruch auf EEG-Förderung haben, müssen mehrere Pflichtvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Anmeldung im Marktstammdatenregister

  • Technischer Anschluss an das Netz

  • Messkonzept (Zähler / Smart Meter)

  • Einhaltung der gesetzlichen Regelungen

Berechnung der Vergütung für eine PV-Anlage

Die Berechnung der Einspeisevergütung erfolgt immer auf Basis der tatsächlich eingespeisten Kilowattstunden und der geltenden Fördersätze. So lässt sich genau ermitteln, wie viel Geld durch die Einspeisevergütung für eingespeisten Solarstrom generiert werden kann.

Rechenlogik für anteilige Vergütung

Bei PV-Anlagen bis 10 kWp ist die Rechnung einfach:

eingespeiste kWh × Fördersatz (cent pro kilowattstunde) = Vergütung

Bei größeren Anlagenleistungen greift eine anteilige Berechnung, da unterschiedliche kWp-Bereiche unterschiedlich vergütet werden.

Beispielrechnung: PV-Anlage mit 15 kWp

Eine Photovoltaikanlage mit 15 kwp erhält:

  • Vergütung für die ersten 10 kWp zum höheren Satz

  • Vergütung für die restlichen 5 kWp zum niedrigeren Satz

Angenommen:

  • 10 kWp × 7,78 cent kwh

  • 5 kWp × 6,90 Cent pro Kilowattstunde

Diese Aufteilung ist entscheidend für die korrekte Berechnung der Einnahmen.

Anteilsberechnung bei PV-Anlagen über 10 kWp

Bei PV-Anlagen mit einer Anlagenleistung über 10 kWp greift im EEG eine gestaffelte Vergütung. Das bedeutet: Die Einspeisevergütung wird anteilig nach Leistungsbereichen berechnet.

Rechenweg für geteilte kWp-Bereiche

Die Photovoltaikleistung wird rechnerisch in mehrere Abschnitte unterteilt:

  • Leistungsanteil 0–10 kWp

  • Leistungsanteil über 10 kWp (z. B. bis 40 kWp)

Für jeden Bereich gilt ein eigener Fördersatz in Cent pro Kilowattstunde. Die eingespeisten Kilowattstunden werden entsprechend der PV-Leistung aufgeteilt.

Veranschaulichung mit konkreten Cent-Werten

Beispielhafte Vergütung im Februar 2026:

  • 0–10 kWp: 7,78 cent kwh

  • über 10 kWp: 6,90 ct kwh

Eine PV-Anlage mit 15 kWp speist 10.000 kWh pro Jahr ein:

  • Anteil 0–10 kWp: 6.667 kWh × 7,78 Cent pro kWh

  • Anteil 10–15 kWp: 3.333 kWh × 6,90 Cent pro Kilowattstunde

Diese Aufteilung ist verpflichtend und wird vom Netzbetreiber bei der Abrechnung berücksichtigt.

Degression, Termine und Auswirkungen bis Februar 2026

Die Einspeisevergütung unterliegt einer festen Regel zur Degression. Der Gesetzgeber hat diese Absenkung eingeführt, um Marktpreise und sinkende Anlagenkosten zu berücksichtigen.

Degressionsdaten

Die Anpassung der Fördersätze erfolgt regelmäßig:

  • 1. Februar eines Jahres

  • 1. August eines Jahres

Zu diesen Terminen sinkt die Vergütung für neu in Betrieb genommene Anlagen automatisch um einen festgelegten Prozentsatz.

Einfluss auf den Anlagelaunch bis Februar 2026

Wer seine Photovoltaikanlage noch vor dem 1. Februar 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich einen höheren Vergütungssatz für volle 20 Jahre. Bereits wenige Wochen Verzögerung können über die gesamte Laufzeit mehrere hundert Euro kosten.

Hinweis auf mögliche Gesetzesänderungen

Das EEG wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst, etwa durch das Solarpaket I. Auch künftig sind Änderungen möglich. Betreiber sollten daher regelmäßig offizielle Veröffentlichungen und Fachportale wie Solarengel prüfen.

Bislang ist jedoch noch nichts endgültig entschieden, und viele Maßnahmen zur Vergütung von Solarstrom sind noch nicht umgesetzt.

Besonderheiten: Negative Strompreise und Solarspitzengesetz

Mit dem steigenden Anteil erneuerbarer Energien kommt es häufiger zu fallenden oder sogar negativen Börsenstrompreisen.

Regel bei negativem Börsenpreis

Nach dem sogenannten Solarspitzengesetz entfällt die Einspeisevergütung, wenn der Börsenpreis für Strom negativ ist und bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Nachholung ausgefallener Vergütungszeiträume

Wichtig für Betreiber: Die entgangene Vergütung geht nicht verloren. Die ausgefallenen Zeiträume werden am Ende der 20-jährigen Förderlaufzeit nachgeholt.

Ausnahmen für Bestandsanlagen

Für ältere Ü20 PV-Anlagen und bestimmte Ü20-Anlagen gelten teilweise Sonderregelungen. Als Ü20 PV-Anlage werden Photovoltaikanlagen bezeichnet, die seit mehr als 20 Jahren in Betrieb sind und nach Ablauf der EEG-Förderung weiterhin Strom ins Netz einspeisen dürfen. Diese genießen oft Bestandsschutz und sind von neuen Einschränkungen ausgenommen.

Direktvermarktung vs. EEG-Förderung für PV-Anlagen

Neben der klassischen EEG-Förderung können Betreiber ihren Solarstrom auch über die Direktvermarktung verkaufen.

Vergleich des Einnahmenpotenzials

  • EEG-Förderung: planbare Einnahmen, geringe Risiken

  • Direktvermarktung: höhere Erlöse möglich, aber abhängig vom Marktpreis

Vor- und Nachteile beider Modelle

EEG-Förderung

  • Planungssicherheit

  • einfache Abrechnung

  • begrenzte Erlöse

Direktvermarktung

  • Chancen bei hohen Strompreisen

  • höherer Verwaltungsaufwand

  • Marktrisiken

Zielgruppen für Direktvermarktung

Die Direktvermarktung eignet sich vor allem für:

  • größere pv anlagen

  • Betreiber mit hohem Einspeisevolumen

  • Unternehmen mit professionellem Betrieb

Einbindung von Direktvermarktern

Spezialisierte Anbieter übernehmen Prognose, Vermarktung und Abrechnung. Solarengel empfiehlt, mehrere Angebote zu vergleichen und Vertragsdetails sorgfältig zu prüfen.

Steuerliche Behandlung von PV-Strom und PV-Anlage

Auch steuerlich gibt es wichtige Regelungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen.

Umsatzsteuerregelung bis 30 kWp

Für PV-Anlagen bis 30 kWp gilt in vielen Fällen ein Umsatzsteuer-Nullsteuersatz. Das vereinfacht Anschaffung und laufenden Betrieb erheblich.

Folgen der Regelbesteuerung

Wer freiwillig zur Regelbesteuerung optiert, kann Vorsteuer geltend machen, muss aber Umsatzsteuer auf eingespeisten Strom abführen. Das kann je nach Fall sinnvoll oder nachteilig sein.

Empfehlung Steuerberater

Da auch Einkommensteuer, Abschreibung und Sonderfälle eine Rolle spielen, ist der Kontakt zu einem Steuerberater dringend zu empfehlen.

Praxis-Tipps für Betreiber: PV-Anlagen Planung bis Februar 2026

Eine gute Planung entscheidet über langfristigen Erfolg. Neben der sorgfältigen Auswahl der Komponenten und der fachgerechten Installation ist auch die regelmäßige Wartung und Sicherheitsüberprüfung der PV-Anlage entscheidend – ähnlich wie die Hauptuntersuchung beim Auto. Nur so kann die optimale Vergütung für Solarstrom dauerhaft sichergestellt werden.

Checkliste für die Inbetriebnahme:

  • Überprüfung aller elektrischen Anschlüsse

  • Kontrolle der Wechselrichter-Funktion

  • Sichtprüfung der Module auf Beschädigungen

  • Anfertigung eines Fotos zur Dokumentation des Anlagenzustands

  • Protokollierung der ersten Einspeisung

Wichtige Schritte vor und nach der Inbetriebnahme

  • Anmeldung im Marktstammdatenregister

  • Auswahl eines geeigneten Netzbetreiber-Messkonzepts

  • Prüfung von Smart-Meter-Anforderungen

  • Abschluss notwendiger Versicherungen

Angebote vergleichen

Solarengel rät, immer mehrere Installateure zu vergleichen. Preis, Leistung, Garantien und Service unterscheiden sich teils erheblich.

Speicherintegration zur Eigenverbrauchsoptimierung

Ein Stromspeicher erhöht den Eigenverbrauch deutlich und reduziert die Abhängigkeit von der Einspeisung ins Netz.

Checkliste für die Inbetriebnahme

  • Technische Abnahme

  • Zählerfreigabe

  • Meldung an den Netzbetreiber

  • Dokumentation für Förderung und Steuer

Fazit

Die Vergütung von Solarstrom bleibt auch im Februar 2026 ein zentrales Element für den wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen. Trotz sinkender Einspeisevergütung bieten EEG-Förderung, Eigenverbrauch und moderne Speicherlösungen attraktive Perspektiven. Wer früh plant, sich gut informiert und professionelle Beratung nutzt, kann langfristig stabile Einnahmen erzielen und aktiv zur Energiewende beitragen.

Häufige Fragen zur Vergütung Solarstrom

Entfällt die Einspeisevergütung 2027?

Nein. Auch nach 2027 bleibt die Einspeisevergütung bestehen. Die Höhe kann sich jedoch durch Degression oder neue Gesetzanpassungen ändern.

Ja. Anlagen behalten ihren bei Inbetriebnahme zugesicherten Fördersatz für die volle Laufzeit von 20 Jahren.

Verlässliche Quellen sind:

  • Gesetzestexte zum erneuerbare energien gesetz

  • Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur

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Phil Kalkowski

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